Die vorliegende Einigung im GEG lässt laut Becker viele Fragen offen und stelle eine Scheinlösung dar. Ungeklärt bleibt beispielsweise, ob eine ab 2024 neu installierte, wasserstofffähige Heizung erneut ausgetauscht werden muss, wenn sie nicht mit Wasserstoff betrieben werden kann. Diese vorläufige Lösung könne zu einer Doppelbelastung für die Verbraucher führen. Des Weiteren würden die „angemessenen Übergangsfristen zur Umstellung“ von den Parteien unterschiedlich interpretiert.
Darüber hinaus sei zu bedenken, dass das GEG zukünftig an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt wird. Diese werde jedoch nur für Kommunen mit über 10.000 Einwohnern erstellt. Dies bedeutet, dass die Austauschpflichten ab 2024 direkt für viele Teile der ländlichen Bevölkerung gelten, wo die finanzielle Belastung beim Heizungstausch besonders hoch ist. Diese Ungewissheiten im GEG erfordern laut BSB Klärung, um Vertrauen zurückzugewinnen und eine erfolgreiche Energiewende zu ermöglichen.
Quelle und weitere Informationen: bsb-ev.de
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