Der Minister hielt dies für notwendig. Er fürchtete, dass die Übernahme von Janes és Társa durch Xella Magyarország die langfristige Versorgungssicherheit für den Bausektor gefährden würde. Das Unternehmen Janes és Társa, das einer Dachgesellschaft mit Sitz in Bermuda, baut Kies, Sand und Ton ab. Der Gerichtshof hat jedoch entschieden, dass die Beschränkung der Niederlassungsfreiheit nicht durch das angeführte Ziel, die regionale Versorgung des Bausektors sicherzustellen, gerechtfertigt werden kann.
Das Gericht erklärte, dass die Versorgungssicherheit für den Bausektor auf lokaler Ebene nicht als ein „Grundinteresse der Gesellschaft“ im Sinne der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs angesehen werden kann. Es stellte auch fest, dass die Übernahme nicht zu einer „tatsächlichen und hinreichend schweren Gefährdung“ im Sinne der Rechtsprechung des Gerichtshofs führen würde. Der vorliegende Fall ist kompliziert, da beispielsweise Xella Magyarország im Eigentum einer deutschen Gesellschaft steht. Über Dachgesellschaften und Besitzverhältnisse sind jedoch noch weitere Länder an der Betonbauelemente-Herstellerin beteiligt.
Quelle und weitere Informationen: curia.europa.eu/C-106/22
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